KGV Rosenthal-Süd e.V.

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Verfasst am 11.09.2019 um 09:00 Uhr

KGA Am Koppelgraben - Neuschaffung von 100 Parzellen




Die Kleingartenanlage „Am Koppelgraben“ befindet sich im OT Blankenfelde, Kapellenweg 30 und umfasst eine Größe von 7,48 ha mit 154 Parzellen, die kleingärtnerisch bewirtschaftet werden. Die KGA wurde 1983 gegründet. Die kleingärtnerische Nutzung steht im Einklang mit den Grundzügen der Landesplanung (Flächennutzungsplan).


EG  (1/3)

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B II Berlin ImmoInvest GmbH – käuflich von EG Heitzmann im Jahr 2017/2018 erworben
42.233,00 m²
Land Berlin
32.629,00 m²
Fläche Gesamt der KGA Am Koppelgraben
74.862,00 m²


Dicht dahinter liegt die Kleingartenanlage „Am Möllersfelder Weg“ und befindet sich ebenfalls im OT Blankenfelde. Sie umfasst eine Größe von 2,11 ha mit 39 Parzellen, die kleingärtnerisch bewirtschaftet werden. Die KGA wurde 1932 gegründet. Die kleingärtnerische Nutzung steht ebenfalls im Einklang mit den Grundzügen der Landesplanung (FNP). Der Bezirksverband hat erst nach Erwerb der Flächen von der BII Berlin Immo Invest GmbH erfahren, dass die Erbengemeinschaft Heitzmann die Fläche an die BII Berlin Immo Invest veräußert hat. Die Grundbucheintragung einschließlich der Bestätigung des Lasten-/Nutzerwechsels wurden dem Bezirksverband im Februar 2018 übersandt. Im Stadtentwicklungsausschuss im Bezirksamt Pankow von Berlin wurde im September 2018 von der BII Berlin Immo Invest GmbH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kleingartenanlage "Am Koppelgraben" dem Bundeskleingartengesetz entspricht! Im September 2018 wurde seitens der BII das Konzept "Erweiterung der Kleingartenanlage - Neuschaffung von 100 Parzellen" vorgestellt. 


Ebenfalls wurde eine Ersatzfläche zur Entwicklung einer neuen Kleingartenanlage für circa 100 Parzellen á 250 m² auf einer Ackerfläche zur Erweiterung der KGA Am Koppelgraben erworben. Dieses Grundstück ist aufgrund seiner Lage optimal für eine Erweiterung bzw. als Verbindung der bestehenden Kleingartenanlagen „Am Möllersfelder Weg“ und „Am Koppelgraben“ geeignet, auch unter Berücksichtigung ökologischer und naturschutzrechtlicher Aspekte. Im Zuge der derzeitigen Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans und des Kleingartenentwicklungsplans wird über die Zukunft der Kleingärten in Berlin diskutiert. Bezirkliche Ziele sind hierbei u. a. die bedarfsgerechte Vorhaltung von Kleingärten im immer dichter besiedelten Bezirk Pankow und deren qualitative Aufwertung und Anpassung an die sozial-ökologischen und sozialen Bedürfnisse der Menschen in unserem wachsenden Bezirk.  In den letzten Jahren ist es verstärkt berlinweit zu Kleingartenräumungen gekommen. Eine bezirkliche Ersatzflächenkonzeption wurde weder im Rahmen der Verwaltung erarbeitet noch politisch forciert. Gleichzeitig besteht jedoch – u. a. auch nach Beschlussfassung am 04.07.2018 in der BVV Pankow das Ziel, neue Kleingartenflächen als Ersatzflächen zu schaffen. Der Bezirksverband Pankow hat in den letzten Jahren vermehrt und mit finanziellem Aufwand der Kleingartenvereine und des Bezirksverbandes auf Kleingartenflächen Nachverdichtungsmöglichkeiten umgesetzt sowie im Rahmen des Generationswechsels ebenfalls zu eigenen Lasten Rückbaumaßnahmen von übergroßen Baulichkeiten forciert. Gleichzeitig öffnen sich die Kleingartenvereine mit zahlreichen ehrenamtlichen und sozialen Aktionen wie Kitagärten, Sozialgärten, Klimagärten, Therapiegärten, öffentlichen Führungen, Stammtischen und Kiezfesten. Den ökologischen, sozialen und auch ökonomischen Wert von Kleingärten zeigen wir in unserer gemeinsamen Öffentlichkeits- und Internetkampagne der Pankower Kleingärtner: Dawächst was – zu finden unter www.dawaechstwas.de.


Viele Kleingartenvereine engagieren sich mit dem Bezirksverband für ihre Nachbarschaft. Kleingartenanlagen stellen Gemeinbedarfe dar. Grünzugsverbindungen sind auch in Pankow zu erhalten, sie sind gerade unter dem Aspekt des Zuzugs unabdingbar, da die Attraktivität des Bezirkes aufgrund der grünen und sozialen Infrastruktur zu erhalten ist. In die Planung der Grünzugsverbindungen sind alle Kleingartenanlagen einzubinden. Dies schafft auch erhebliche Vorteile im sozialen Bereich der einzelnen Wohnquartiere und Kieze. Kleingartenanlagen sind bereits öffentliche begehbare Grünanlagen, die nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch soziale und ökonomische Vorteile für den Bezirk sowie für Anwohner und Bürger bieten. Die Kleingartenanlagen in Französisch-Buchholz sind bereits im Wohnquartier eingebunden und sind bedeutend für die Anrainer als gut besuchte grüne Erholungsoasen.


Informationen zur Ablehnung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt für die Teilfläche der KGA

Das Bezirksamt hat aufgrund der Stellungnahme vom BLN an das Bezirksamt Pankow von Berlin bezüglich des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG. ausführlich konkrete naturschützende Pläne erläutert, die weit über die Nutzung als Ausgleichsflächen hinausgehen sollen. Das Flurstück 80 entlang des Koppelgrabens soll zu einer Feuchtwiese und der Rest zu einer Frischwiese werden. Das Flurstück 97 soll zu einer Pferdewiese und anteilig zu einer Feuchtwiese werden. Das Bezirksamt hat hier ausschließlich nur Vorkaufsrecht für die Feldfläche ausgeübt, die Kleingartenanlage wurde leider seitens des Bezirksamtes nicht berücksichtigt. In dem Zuge fand am 16.02.2018 ein Gespräch mit dem Bezirksbürgermeister und Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes statt, wo nochmals seitens des Bezirksamtes darauf hingewiesen wurde, dass ein Vorkaufsrecht für eine Kleingartenanlage nicht wahrgenommen werden kann. Auch wurde in diesem Gespräch nochmals erläutert, dass das Bezirksamt gemäß Bundesnaturschutzgesetz die Flächen auch im Zuge der Ausgleichsflächen für dringend notwendig erachtet.


Begründung: Das Feld/Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 2 der VO zum Schutz der Landschaft um den Ort Blankenfelde in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin. Damit kann für dieses Grundstück auch ein Vorkaufsrecht auf der Grundlage des § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NatSchGBln vom Land Berlin ausgeübt werden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch im Sinne des § 66 Abs. 2BNatSchG. Ein Pflege- und Entwicklungsplan ist dem Bezirksverband nicht bekannt. Das Bezirksamt verweist hier auf das Biotopverbundkonzept.

Auszug aus der Stellungnahme vom 01.11.2017 zur geplanten Ausübung des Vorkaufsrechtes für Flächen im LSG Blankenfelde der BLN, des BUND (LV Berlin), des NABU (LV Berlin), der Baumschutzgemeinschaft Berlin, der GRÜNEN LIGA Berlin, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (LV Berlin), des Naturschutzzentrums Ökowerk Berlin, der Natur Freunde (LV Berlin) und der übrigen BLN-Mitgliedsverbände: „Die Berliner Naturschutzverbände sind mit dem geplanten Ankauf von Flächen im LSG Blankenfelde (Flur 85, Flurstück 97 und Flur 86, Flurstück 80) mit Mitteln aus dem Vollzug der Baumschutzverordnung und der Eingriffsregelung einverstanden. Der Ankauf ist ein sinnvoller Beitrag zur strategischen Flächenplanung für den grünen Bereich. Entsprechende Äußerungen hatten Sie bereits vom NABU und dem BUND erhalten. Der NABU hatte Ihnen auch einige inhaltliche Punkte zur Entwicklung der Flächen übermittelt. Diese sind sicher als ein erster Aufschlag für die weitere Entwicklung zu sehen.“

 

Derzeit ist eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig. Der Ausgang des Verfahrens ist uns bis zum heutigen Tage nicht bekannt.