KGV Rosenthal-Süd e.V.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

Für den Inhalt dieses Beitrags ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich.

Zum Beitrag des Verfassers
Verfasst am 11.10.2026 um 12:11 Uhr

Haftung des ehemaligen Bezirksverbandsvorstandes und Strafverfahren

Vermögenshaftpflichtversicherung zahlt - Vergleich zwischen Versicherung und Treuhänder


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, 


wir möchten darüber informieren, dass die gesamte Forderung der veruntreuten Gelder an die Vermögenshaftpflichtversicherung des seinerzeitigen Vorstands gestellt wurde. Nach einigen Verhandlungen haben sich die Kanzlei Martini und die Versicherung nun verglichen. 


Das Ergebnis ist, dass die Versicherung 200.000 Euro zahlt. Dieser Betrag wird entsprechend Quote an die Gläubiger ausgeschüttet. 

 

Nach Mitteilung von Herrn Prof. Martini ist die persönliche Haftung der seinerzeitigen Vorstandsmitglieder (außer Familie Kleinau) damit beglichen. Das private Vermögen des Vorstandes (außer Familie Kleinau) wird nicht mehr herangezogen. Das Regressverfahren ist damit beendet. Die seinerzeitigen Vorstandsmitglieder um Frau Kleinau können nicht mehr persönlich belangt werden. 

 

Das beim Landgericht anhängige Strafverfahren gegen Familie Kleinau ist noch nicht terminiert. Strafverfahren bzw. entsprechende Ermittlungen gegen weitere ehemalige Vorstandsmitglieder wurden nach jetzigem Stand eingestellt. 

 

Freundliche Grüße

Der Vorstand