KGV Rosenthal-Süd e.V.

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Verfasst am 24.04.2022 um 12:54 Uhr

Mitgliederversammlung: Das Wichtigste auf einen Blick

In zahlreichen Mitgliedsvereinen stehen in diesem Jahr wieder Versammlungen an. Leider kam es in den Jahren 2021/2022 immer wieder vor, dass Fehler im Zusammenhang mit der Einladung, Tagesordnung sowie im Beschlussverfahren gemacht wurden.  Wichtig ist, alle Mitglieder sind frist- und formgerecht einzuladen. Eine Durchführung von Mitgliederversammlungen in mehreren Teilgruppen führt zur Unwirksamkeit von Beschlüssen. Der Ausschluss von kompletten Mitgliedergruppen führt zur Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse. Platzgründe spielen hierbei ebenfalls auch keine Rolle, der Vorstand ist verpflichtet, einen Versammlungsort zu wählen, der groß genug ist, damit alle Mitglieder Platz finden. 


Mit einer entsprechenden Satzungsregel kann die Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden. Für die Jahre 2020 bis 31.08.2022 entfällt hierfür laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregel, um den Vereinen die Arbeit in der Corona-Pandemie zu erleichtern. Grundsätzlich bedarf es dazu aber künftig einer entsprechenden Regelung in der Satzung.  Rechtlich ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt. Sie können also grundsätzlich alles beschließen und regeln, was auch im Rahmen einer normalen Mitgliederversammlung möglich ist. Einige Abläufe und Prozesse müssen dabei aber anders geplant und organisiert werden. Das betrifft primär Abstimmungen und Beschlussfassungen, aber zum Beispiel auch das Anwesenheitsprotokoll. 


Die Satzung legt fest, wie und wann die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung einzuladen sind. Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder müssen zwingend eine Einladung erhalten, es besteht jedoch keine Teilnahmepflicht. Verstößt der Verein versehentlich oder wissentlich gegen die satzungsgemäße Einladungsform und / oder Einladungsfrist, sind die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse nicht wirksam. Wie bei allen Beschlüssen der Mitgliederversammlung gilt nach BGB, dass die Beschlussgegenstände (Tagesordnungspunkte) den Mitgliedern bereits mit der Einladung mitgeteilt werden müssen. Davon darf nur abgewichen werden, wenn die Satzung das ausdrücklich so regelt. Manche Vereinssatzungen haben noch eine unwirksame Klausel enthalten, wonach das Stimmrechts eines Mitglieds durch die Parzelle beschnitten wird. Achtung: Haben beide Parzelleninhaber nach den Regeln der Mitgliedschaft ein Stimmrecht, entfallen auf die Parzelle zwingend zwei Stimmen. 


Der Bezirksverband lädt alle Vereinsvorstände recht herzlich nach Terminabsprache in den Bezirksverband ein, um Unterstützung und Beratung bei der Planung/Organisation von Mitgliederversammlungen zu geben. 

Kontakt: info@gartenfreunde-pankow.de oder 91200920